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Welches sind die Grundlagenpapiere im Zusammenhang mit der Lehrabschlussprüfung?

  • Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung vom 24. Januar 2003
  • Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung vom 30.Januar 2003 (betrieblicher und schulischer Teil)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Schriftliche Lehrabschlussprüfung, Betrieb
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher Teil, mündlich – allgemeiner Teil)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: betrieblicher Teil, mündlich – Anhang B: Modell 2 - 2 Gesprächssituationen
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Arbeits- und
    Lernsituationen
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Prozesseinheiten
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Ausbildungseinheiten / Selbständige Arbeit
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Information / Kommunikation / Administration (IKA)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Wirtschaft und Gesellschaft
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Erste Landessprache (Standardsprache)
  • Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung: Zweite Landessprache und Englisch.

 

Wie lange dauert die schriftliche Prüfung?

120 Minuten

 

Werden alle Leistungsziele geprüft?

Nein. Die IGKG Schweiz legt fest, welche Leitideen pro Prüfungssession geprüft werden.

 

Fertigt jede Branche eine eigene Prüfung an?

Die Branchen müssen 40 oder 60 % des tronc commun der IGKG Schweiz übernehmen, damit die Lehrabschlussprüfungen vergleichbar sind.

 

Wie viele Punkte können an der schriftlichen Prüfung erreicht werden?

Maximal 100

 

Werden nur Wissensfragen gestellt?

Nein. Der Anteil Wissensfragen an der schriftlichen Lehrabschlussprüfung beträgt nur noch rund 4%. Neu werden vor allem Verständnis- und Anwendungsfragen gestellt. Hinzu kommen Analyse-, Synthese- und Beurteilungsfragen, die rund 10% der Gesamtprüfung ausmachen.

 

Welches Modell wird an der mündlichen Prüfung in der IG FGH geprüft?

Modell 2. Dieses beinhaltet zwei Gesprächssituationen, in denen schwerpunktmässig kommunikative Fähigkeiten des Lernenden behandelt werden.

 

Wie lange dauert die mündliche Lehrabschlussprüfung?

Die mündliche Prüfung dauert 40 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat (5 Minuten Vorbereitung, 15 Minuten Prüfung Fall 1, 5 Minuten Vorbereitung, 15 Minuten Prüfung Fall 2).

 

Was ist während den fünf Minuten Vorbereitungszeit zu machen?

Die lernende Person liest die Fallausgangslage und bereitet sich auf das Gespräch vor. Die Lernenden können sich Fragen aufschreiben oder den Gesprächsverlauf skizzieren.

 

Wo und wie werden die Lernenden über die mündlichen Lehrabschlussprüfungen informiert?

In den überbetrieblichen Kursen 3 und 4.

 

Welche Kompetenzen werden mit wie vielen Punkten bewertet?

Es werden pro Fall maximal 48 Punkte vergeben. Diese teilen sich wie folgt auf:

18 Punkte Fachkompetenz

15 Punkte Sozialkompetenz

15 Punkte Methodenkompetenz

Am Schluss können maximal 4 Punkte für den Gesamteindruck vergeben werden. Die Gesamtpunktzahl beider Fälle beträgt also 100 Punkte.

 

Welche Hilfsmittel sind an der mündlichen Prüfung zugelassen?

Die KandidatInnen erhalten mit dem Prüfungsaufgebot eine Liste mit den zugelassenen Hilfsmitteln.

 

Wie erfolgt die Anmeldung zur mündlichen Lehrabschlussprüfung?

Die lernende Person meldet sich zum einen mittels Praxisbericht an. Dieser ist bis spätestens 10. Januar 2006 an Markus Bühlmann, c/o planrand architekten gmbh, Beundenfeldstrasse 32, 3013 Bern zuzustellen. Zusätzlich erfolgt ein Aufgebot durch den Hauptexperten der IG FGH.

 

Wer muss den Praxisbericht ausfüllen?

Die Lernenden, zusammen mit den Ausbildungsverantwortlichen der Lehrbetriebe.

 

Welche Rollen nehmen die PrüfungsexpertInnen ein?

Die Prüfung findet in Anwesenheit von zwei PrüfungsexpertInnen statt. Ein Prüfungsexperte nimmt während des ganzen Prüfungsfalls die „Kundenrolle“ ein, der andere Prüfungsexperte ist Beobachter und verfasst das Protokoll.

 

Wer ernennt die PrüfungsexpertInnen?

Die kantonale Behörde ernennt auf Vorschlag der Ausbildungs- und Prüfungsbranche die PrüfungsexpertInnen. Die fachliche und persönliche Qualifikation der PrüfungsexpertInnen wird in Zusammenarbeit mit dem Trainer der IG FGH durch den zuständigen Hauptexperten beurteilt.

 

Wie erfolgt die Ausbildung zum Prüfungsexperten / zur Prüfungsexpertin?

Die Ausbildungsverantwortung obliegt dem Schweizerischen Institut für Berufspädagogik SIBP. Die Ausbildungs- und Prüfungsbranche IG FGH liess einen brancheneigenen Trainer ausbilden, der ab Oktober 2005 die Ausbildung für Prüfungsexperten durchführen wird. Die Kurse werden unter www.sibp.ch ausgeschrieben.

 

Welches Kurangebot besteht für die PrüfungsexpertInnen?

Die PrüfungsexpertInnen besuchen zwei Ausbildungstage. Die Kurse finden an zwei Einzeltagen statt. Am Ende des ersten Kurstages wir ein Vorbereitungsauftrag für den zweiten Kurstag erteilt. Am zweiten Kurstag wird ein Training mit Lernenden durchgeführt.

 

Welche Leistungsziele werden in den überbetrieblichen Kursen vermittelt?

1.7.1.01, 1.7.1.02, 1.7.1.03, 1.7.1.04, 1.7.1.05, 1.7.1.06, 1.7.1.07, 1.7.1.08, 1.7.1.09, 1.7.1.10, 1.7.1.11, 1.7.1.12, 1.8.1.01, 1.8.1.05, 1.8.1.06, 1.8.1.07, 1.8.1.08, 1.8.1.09, 1.8.1.10, 1.9.1.05, 1.9.1.06, 1.9.1.08, 1.9.1.09, 1.14.1.10, 1.15.1.05